Übergangsfrist verlängert!

Vor ein paar Tagen kam endlich die lange erhoffte Information: Die Übergangsfristen im neuen Assistenzhundegesetz wurden verlängert. 

 

Die Hintergründe sind, nach Aussage des BMAS die nach wie vor fehlenden Durchführungsverordnungen. Diese sollen, so das BMAS noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. 

 

Aber das wichtigste ist wohl: die Verlängerung der Übergangsfristen.

 

Als Assistenzhund gilt nun auch, wer "... zusammen mit einem Menschen mit Behinderung als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor dem 1.Juli.2023 (!) ... geprüft ODER ... in einer (...) Ausbildung befunden hat und (diese) innerhalb von zwölf Monaten nach dem 1. Juli 2023 (...) beendet..." (§12e, Abs. 3 Nr. 4 BGG)

 

Was sich so sperrig liest bedeutet letztlich, das es zwei Varianten gibt:

a) Ausbildung zum Assistenzhunde-Team vor dem 01. Juli 2023 mit einer Prüfung beendet ODER

b) vor dem 01. Juli 203 mit der Ausbildung zum Assistenzhunde-Team begonnen UND bis zum 30. Juni 2024 mit einer Prüfung beendet. In diesem Falle ist eine Prüfung nach dem neuen Gesetz notwendig. 

 

Gibt es damit eine Garantie auf Anerkennung der Teams, die bereits als Assistenzhunde-Team unterwegs sind? Nein, eine garantierte Anerkennung gibt es wohl nach wie vor nicht. Es bleibt weiterhin abzuwarten, wer über die Anerkennung, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Bedingungen entscheidet. 


Ich halte euch weiter auf dem Laufenden, versprochen. 

 

Ein blonder Labrador zieht an einem kurzen Seil um die Türe einer barrierefreien Toilette zu öffnen. Ein Mann sitze in einem Rollstuhl neben der Türe und motiviert den Hund zu ziehen.
Bild: Jose Luis Stephens / Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mein Angebot für

Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften 

 

  • Begutachtungen
  •  gutachterliche Stellungnahmen
  • Trainingsstand-Einschätzung
  • Eignungsprüfung nach AHundV
  • Sachkundenachweis LHundG NRW
  • Prüfung für "Übergangsteams" (§12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes)
Ein blonder Retriever-Junghund sitzt vor einem Menschen und schaut ihn an. Er trägt ein rotes Geschirr und eine Hundeleine.
Quelle: Ovchinnikova / Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meine Angebote für Ausbildungsstätten &

Assistenzhunde-Ausbildende

 

  • Begutachtungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Zweitmeinung im Ausbildungsprozess
  • Eignungsfeststellung nach AHundV
  • anerkannte Abschlußprüfung für Mensch-Assistenzhunde- Gemeinschaften während der  "Übergangsfristen"
  • Begleitung im Zulassungsprozess für Ausbildungsstätten nach § 12i Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (§29  AHundV)
  • Fortbildungen im Bereich Assistenzhunde
  • individuelles Coaching

Ein schwarz-weisser Hund schaut in die Kamera. Er hält ein Bündel Euroscheine im Maul.
Quelle: Dvorakova Veronika / Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meine Angebote für Kostenträger: 

 

  •  Beratung rund um das Thema Assistenzhunde 
  • Fortbildung für Mitarbeitende
  • Prüfung von Leistungsverzeichnissen
Quelle: Reshetnikov_art / Shutterstock
Quelle: Reshetnikov_art / Shutterstock

 

 

Meine Angebote für Gerichte und Rechtsanwälte: 

 

  • allgemeine Sachverständigen-Tätigkeiten im Bereich Assistenzhunde & Hunde
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Fachgutachten