Lange haben wir auf die Rechtsverordnung zum Assistenzhundegesetz gewartet. In dieser Rechtsverordnung (AHundV genannt) werden genauere Angaben gemacht, was die einzelnen Paragrafen im Gesetz bedeuten. Das heißt, die AHundV soll genau bestimmen, wann ein Hund ein Assistenzhund ist, wie er gekennzeichnet werden soll, welche Prüfung und welche speziellen Aufgaben notwendig sind und welche Ausbilder und Prüfer anerkannt werden und ausbilden dürfen. Ach ja, eine Studie wird im Gesetz nicht genannt, diese wird aber nicht in der AHundV geregelt.
Soweit die Theorie.
In der Praxis gab es vor ein paar Tagen eine Anhörung zum ersten Entwurf der AHundV im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Auch ich durfte eine Stellungnahme schreiben und an der Anhörung teilnehmen. Es war eine interessante und auch anstrengende, mehrstündige Veranstaltung.
Das Fazit ist: Es gibt ein paar Punkte in der Verordnung, bei der große Einheit herrscht. Es gibt auch Punkte, bei denen die Meinungen sehr weit auseinander gehen (Stichwort Kastration der Hunde oder auch die notwendigen Gesundheitsuntersuchungen). Dann gibt es auch Punkte, bei denen das Ministerium keine Änderungen vornehmen kann, weil das Gesetz eindeutig etwas vorschreibt. Hierzu gehören z.B. die Begriffe "Prüfer" und "Fachprüfer". Auch wenn es verwirrend ist: ein Prüfer muss nicht unbedingt eine einzelne Person sein. Prüfer kann auch eine Organisation, ein Verein oder eine Firma sein. "Fachprüfer" ist dann die jeweils einzelne Person, die bei einem "Prüfer" (also einer Organisation oder einer Firma) arbeitet.
FAZIT: Die erste Fassung der Rechtsverordnung wird nun mit den Änderungsvorschlägen und Wünschen abgeglichen. Wo Änderungen möglich sind und für das BMAS Sinn machen, werden die Punkte geändert. Danach wird es eine weitere Vorstellung der nächsten Fassung geben und erst wenn die Verordnung komplett fertig ist, wird sie veröffentlicht. Geplant ist dies, nach Aussage des BMAS im Winter 2022/2023.
ZUR STUDIE: Es gibt nach Aussage des Ministeriums noch keine Chance, sich für die Teilnahme an der Studie und damit für eine (Teil-) Übernahme der Ausbildungskosten zu bewerben. Näheres zur Studie soll frühestens mit Veröffentlichung der AHundV bekannt gegeben werden.
Bild: Patricia Stroucken /PAST Fotografie