Anerkennung bereits ausgebildeter bzw. geprüfter Teams

Das Assistenzhundegesetz und die Assistenzhunde-Verordnung bestimmen eine Möglichkeit der Anerkennung für Assistenzhunde-Teams, die vor dem 30.06.2023 bereits ausgebildet und geprüft wurden.

 

Wichtig ist zu wissen, dass auch Assistenzhunde-Teams, die schon im Einsatz sind, eine Anerkennung nach dem neuen Gesetz benötigen. Natürlich benötigen diese Teams die Anerkennung nur,  wenn der Hund die Rechte als Assistenzhund bekommen soll.

 

Das Gesetz und die Verordnung sehen verschiedene Möglichkeiten vor, wie eine nachträgliche Anerkennung als Assistenzhunde-Team erreicht werden kann.

 

Assistenzhunde-Teams, die ihre Ausbildung am oder vor dem 30.06.2023 absolviert und mit einer Prüfung abgeschlossen haben, können bei der "nach Landesrecht zuständigen Behörde" eine Anerkennung beantragen (nach §12e Absatz 3 Satz 2 Nr. 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes ).

 

Hierzu müssen der entsprechenden Behörde verschiedene Unterlagen vorgelegt werden (§21 Absatz 1 AHundV).

Vorgelegt werden müssen:

* eine Prüfbescheinigung oder ein Prüfungszeugnis einer bestandenen "qualifizierten Prüfung",

* einen Nachweis über das Datum der bestandenen Prüfung,

* der Nachweis der sogenannten "konkret-individuellen Eignung" für den Menschen mit Behinderung. Dies meint eine Art "Bedarfsprüfung". Hierfür benötigt das Amt entweder einen Nachweis der vorliegenden Schwerbehinderung, eines Grades der Behinderung, eine Bescheinigung des Sozialleistungsträgers oder eine fachärztliche Bescheinigung sowie auf jeden Fall eine Erklärung, dass der ausgebildete Assistenzhund die selbst bestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, erleichtern oder einen behinderungsbedingten Nachteil ausgleichen kann.

* Name, Vorname und Geburtsdatum des Menschen mit Behinderung

* Name, Wurftag und Mikrochip des Hundes

* Fotos von Mensch und Hund nach bestimmten Vorgaben.

 

Mit diesen Unterlagen und Informationen prüft das zuständige Amt, ob eine Anerkennung erteilt werden kann. Wenn ja, erhält das Team von diesem Amt einen Teamausweis und einen Aufnäher mit der Aufschrift "Assistenzhund".

 

Die Anerkennung ist maximal bis zum Tag vor dem 10ten Geburtstag des Hundes gültig. Sie kann jedoch, frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit insgesamt zwei mal verlängert werden. wenn die gesundheitliche Eignung des Hundes tierärztlich bestätigt ist. Hierzu muss der Hund, wie alle anderen Assistenzhunde auch, alle 12 Monate vom Tierarzt untersucht werden. Stellt der Tierarzt fest, dass der Hund zu krank für diese Aufgabe ist, muss er dem zuständigen Amt für die Anerkennung dies mitteilen und der Hund verliert seinen Status als Assistenzhund.

 

Das Problem: Jetzt gerade, Mitte Januar 2023 ist noch nicht klar, welche Ämter denn nun diese Aufgabe erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will dies mit den Vertretern der Bundesländer besprechen und überlegt, dann eine entsprechende Adressenliste zu veröffentlichen.

Der Antrag auf Anerkennung für bereits im Einsatz befindliche Teams ist bis zum 31.12.2025 möglich.

 

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, einen bereits ausgebildeten und geprüften Assistenzhund anerkennen zu lassen. Hierzu schreibe ich im nächsten Blogbeitrag.

 

Bitte beachten: Ich bin Sachverständige und kann und darf keine Rechtsberatung anbieten und durchführen. Ich versuche in meinen Beiträgen ein sehr kompliziertes und sehr umfangreiches Gesetz einfach zu erklären. Wenn ihr rechtliche Fragen, Schwierigkeiten oder rechtliche Probleme habt, wendet euch bitte an einen erfahrenen Rechtsanwalt (w/m/d) und holt euch dort eine Rechtsberatung.

 

Die in diesem Beitrag gemachten Angaben beruhen auf meinem Wissensstand und wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. 

Ein blonder Labrador zieht an einem kurzen Seil um die Türe einer barrierefreien Toilette zu öffnen. Ein Mann sitze in einem Rollstuhl neben der Türe und motiviert den Hund zu ziehen.
Bild: Jose Luis Stephens / Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mein Angebot für

Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften 

 

  • Begutachtungen
  •  gutachterliche Stellungnahmen
  • Trainingsstand-Einschätzung
  • Eignungsprüfung nach AHundV
  • Sachkundenachweis LHundG NRW
  • Prüfung für "Übergangsteams" (§12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes)
Ein blonder Retriever-Junghund sitzt vor einem Menschen und schaut ihn an. Er trägt ein rotes Geschirr und eine Hundeleine.
Quelle: Ovchinnikova / Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meine Angebote für Ausbildungsstätten &

Assistenzhunde-Ausbildende

 

  • Begutachtungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Zweitmeinung im Ausbildungsprozess
  • Eignungsfeststellung nach AHundV
  • anerkannte Abschlußprüfung für Mensch-Assistenzhunde- Gemeinschaften während der  "Übergangsfristen"
  • Begleitung im Zulassungsprozess für Ausbildungsstätten nach § 12i Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (§29  AHundV)
  • Fortbildungen im Bereich Assistenzhunde
  • individuelles Coaching

Ein schwarz-weisser Hund schaut in die Kamera. Er hält ein Bündel Euroscheine im Maul.
Quelle: Dvorakova Veronika / Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meine Angebote für Kostenträger: 

 

  •  Beratung rund um das Thema Assistenzhunde 
  • Fortbildung für Mitarbeitende
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Quelle: Reshetnikov_art / Shutterstock
Quelle: Reshetnikov_art / Shutterstock

 

 

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  • allgemeine Sachverständigen-Tätigkeiten im Bereich Assistenzhunde & Hunde
  • gutachterliche Stellungnahmen
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