Anerkennung von im Ausland geprüften Teams und Assistenzhunde, die als Hilfsmittel anerkannt sind

Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht eine Regelung vor, wenn der Assistenzhund bzw. das Assistenzhunde-Team im Ausland ausgebildet und / oder geprüft wurde.

 

Für die Anerkennung müssen der nach Landesrecht zuständigen Behörde die folgenden Unterlagen und Informationen vorgelegt werden:

* Prüfbestätigung oder Prüfungszeugnis der Teamprüfung vor einer staatlichen oder sonstigen gesetzlichen oder untergesetzlichen anerkannten Stelle im Ausland,

* Nachweis der Gleichwertigkeit der Ausbildung, aus dem erkennbar ist, dass die Ausbildung des Hundes und des Teams nach dem jeweiligen Landesrecht vergleichbar mit der Ausbildung in Deutschland ist,

* Nachweis der "konkret-individuelle Eignung". Dies meint eine Art "Bedarfsprüfung". Hierfür benötigt das Amt entweder einen Nachweis der vorliegenden Schwerbehinderung, eines Grades der Behinderung, eine Bescheinigung des Sozialleistungsträgers oder eine fachärztliche Bescheinigung sowie auf jeden Fall eine Erklärung, dass der ausgebildete Assistenzhund die selbst bestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, erleichtern oder einen behinderungsbedingten Nachteil ausgleichen kann.

* Name, Vorname und Geburtsdatum des Menschen mit Behinderung

* Name, Wurftag und Mikrochip des Hundes

* Fotos von Mensch und Hund nach bestimmten Vorgaben.

 

 

Wenn der Assistenzhund bereits durch "... einen Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, einem Träger nach § 6 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, einem Beihilfeträger, einem Träger der Heilfürsorge oder einem privaten Versicherungsunternehmen als Hilfsmittel zur Teilhabe oder zum Behinderungsausgleich anerkannt ist..." (§12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BGG), müssen laut Assistenzhunde-Verordnung die folgenden Unterlagen bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zur Anerkennung eingereicht werden:

* Nachweis, dass die Ausbildung des Mensch-Assistenzhunde-Teams vor dem 01.07.2023 (also spätestens am 30.06.2023) begonnen hat. Achtung! Ein Hund kann frühestens mit 15 Monaten die Ausbildung zum Assistenzhund beginnen, siehe entsprechenden Blogbeitrag!

* einen Nachweis über die Anerkennung des "Hilfsmittels Assistenzhund" durch einen der oben genannten Träger,

* Name, Vorname und Geburtsdatum des Menschen mit Behinderung

* Name, Wurftag und Mikrochip des Hundes

* Fotos von Mensch und Hund nach bestimmten Vorgaben.

 

 

Auch diese Assistenzhunde-Teams erhalten ihre Anerkennung längstens bis zum Tag vor dem 10ten Geburtstag des Hunde, mit zweimaliger Möglichkeit die Anerkennung um je zwölf Monate zu verlängern.

 

Bitte daran denken: Auch diese Teams müssen, wie alle anderen Assistenzhunde-Teams auch, einen jährlichen Gesundheitscheck beim Tierarzt machen. Hierbei untersucht und bestätigt der Tierarzt, dass der Hund auch weiterhin gesund ist um den Job eines Assistenzhundes zu erfüllen. Ist der Hund zu krank oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage seine Aufgaben zu erfüllen, entfällt die Anerkennung als Assistenzhund. Der Tierarzt muss dann die Behörde informieren, die die Anerkennung damals ausgestellt hat.

 

Dies sind die aktuellen Möglichkeiten, einen bereits ausgebildeten und geprüften Assistenzhund nachträglich anerkennen zu lassen. Ohne diese nachträgliche Anerkennung ist jeder Assistenzhund "nur" ein toller Familienhund, der keinerlei Assistenzhunde-Rechte hat.

 

Bitte beachten: Ich bin Sachverständige und kann und darf keine Rechtsberatung anbieten und durchführen. Ich versuche in meinen Beiträgen ein sehr kompliziertes und sehr umfangreiches Gesetz einfach zu erklären. Wenn ihr rechtliche Fragen, Schwierigkeiten oder rechtliche Probleme habt, wendet euch bitte an einen erfahrenen Rechtsanwalt (w/m/d) und holt euch dort eine Rechtsberatung.

 

Die in diesem Beitrag gemachten Angaben beruhen auf meinem Wissensstand und wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. 

 

 

Ein blonder Labrador zieht an einem kurzen Seil um die Türe einer barrierefreien Toilette zu öffnen. Ein Mann sitze in einem Rollstuhl neben der Türe und motiviert den Hund zu ziehen.
Bild: Jose Luis Stephens / Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mein Angebot für

Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften 

 

  • Begutachtungen
  •  gutachterliche Stellungnahmen
  • Trainingsstand-Einschätzung
  • Eignungsprüfung nach AHundV
  • Sachkundenachweis LHundG NRW
  • Prüfung für "Übergangsteams" (§12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes)
Ein blonder Retriever-Junghund sitzt vor einem Menschen und schaut ihn an. Er trägt ein rotes Geschirr und eine Hundeleine.
Quelle: Ovchinnikova / Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meine Angebote für Ausbildungsstätten &

Assistenzhunde-Ausbildende

 

  • Begutachtungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Zweitmeinung im Ausbildungsprozess
  • Eignungsfeststellung nach AHundV
  • anerkannte Abschlußprüfung für Mensch-Assistenzhunde- Gemeinschaften während der  "Übergangsfristen"
  • Begleitung im Zulassungsprozess für Ausbildungsstätten nach § 12i Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (§29  AHundV)
  • Fortbildungen im Bereich Assistenzhunde

Ein schwarz-weisser Hund schaut in die Kamera. Er hält ein Bündel Euroscheine im Maul.
Quelle: Dvorakova Veronika / Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meine Angebote für Kostenträger: 

 

  •  Beratung rund um das Thema Assistenzhunde 
  • Fortbildung für Mitarbeitende
  • Prüfung von Leistungsverzeichnissen
Quelle: Reshetnikov_art / Shutterstock
Quelle: Reshetnikov_art / Shutterstock

 

 

Meine Angebote für Gerichte und Rechtsanwälte: 

 

  • allgemeine Sachverständigen-Tätigkeiten im Bereich Assistenzhunde & Hunde
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Fachgutachten

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