Abschlussprüfung zur Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft

 

Der §12g Behindertengleichstellungsgesetz, oft abgekürzt mit "Assistenzhundegesetz" sieht eine Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung vor. Nut mit einer bestandenen Abschlussprüfung ist ein Hund ein Assistenzhund und ein Mensch mit Behinderung in Begleitung seines Hundes ist eine Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft, ein geprüftes Team. Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht eine Anerkennung vor, für Menschen und ihre Hunde, die vor dem 01.07.2023 mit ihrer Assistenzhundeausbildung begonnen haben und diese bis zum 30.06.2024 mit einer Prüfung abschließen. 

 

Genau um diese Prüfung geht es hier. Die Abschlussprüfung im Rahmen der Übergansregelungen darf nur von wenigen, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales hierfür zugelassenen Prüfern erfolgen Ich habe die Zulassung hierzu erhalten, mehr dazu unter diesem Link auf die Seite des BMAS.  

 

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt derzeit bitte per eMail. Die Prüfungsordnung und das Anmeldeformular können hier herunter geladen werden. 

 

FAQ zur Abschlussprüfung als Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft im Sinne des "12e Absatz 3 Satz 2 Nr. 4 BGG: 

 

1.1 Gültigkeit der Regelungen

Die Prüfungsordnung ist ab dem 01.01.2023 bis auf Widerruf gültig. Die jeweiligen gesetzliche Vorgaben gelten entsprechend. Die Prüfungsordnung ist für alle Prüfungen des Prüfers Katharina Küsters, Kirchweg 27, 51491 Overath gültig.

 

1.2 Prüfungstage & Orte

Die Prüfung kann nach Absprache und Terminbestätigung durch den Prüfer / Fachprüfer Donnerstags bis Samstags zwischen stattfinden. Prüfungsort ist, je nach Vereinbarung der Wohnort der Mensch- Assistenzhunde-Gemeinschaft oder ein vom Prüfer zu benennender Ort.

 

1.3. Prüfungsorganisation

Die praktische Prüfung wird vom Prüfer bzw. einem von ihm benannten Fachprüfer abgenommen. Die theoretische Prüfung kann durch den Nachweis eines Hundeführerscheines oder eines Sachkundenachweises einer Landesregierung erbracht werden. Alternativ kann die theoretische Prüfung in den Räumlichkeiten des Prüfers abgelegt werden.

 

1.4 Begleitpersonen

Es wird unterschieden zwischen Begleitpersonen, die für die

Anreise oder die allgemeine Teilnahme an der Prüfung notwendig sind (Begleitperson / Assistent) und Personen, die aufgrund den Vorgaben des §12h, Abs. 2 BGG als Bezugsperson des Hundes notwendig sind (Bezugsperson).

 

Begleitpersonen dürfen die Prüfung begleiten, sofern ihre Anwesenheit keinen Einfluss auf die Arbeit der Mensch- Assistenzhunde-Gemeinschaft hat, der Hund durch die Begleitperson nicht abgelenkt oder beeinflusst wird oder dieser, außer in medizinischen Notfällen in die Prüfung eingreift. Es steht dem Prüfer / Fachprüfer frei, die Begleitperson von der Prüfung auszuschließen, wenn der Ablauf der Prüfung dies erfordert.

 

Bezugspersonen sind, je nach Alter des Menschen mit Behinderung oder Art der Behinderung in die Prüfung mit einzubeziehen. Es muss im Vorfeld, spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung der Bedarf für eine Bezugsperson, der Name und die Kontaktdaten sowie die erforderlichen Aufgaben bzw. der Umfang der Unterstützung bekannt gegeben werden.

 

1.5 Prüfungsaufgaben

Die Prüfungsaufgabe des praktischen Prüfungsteiles richten sich nach den Vorgaben der AHundV in der jeweils gültigen Fassung.

Die Prüfungsaufgaben im theoretischen Prüfungsteil orientiert sich an den Vorgaben der Assistenzhunde-Verordnung, den jeweils gültigen rechtlichen Regelungen und ggf. gültigen landesrechtlichen Vorschriften.

 

1.5.1 Assistenzleistungen

Die zu prüfenden Assistenzleistungen richten sich nach den Vorgaben der AHundV. Die gewünschten Assistenzleistungen sind dem Prüfer mit der Anmeldung, spätestens jedoch 14 Tage vor der Prüfung zu benennen.

 

1.5.2 Kommandos

Die während der Prüfung verwendeten Kommandos (Wort- wie Signalzeichen) sind dem Prüfer spätestens 14 Tage vor der Prüfung schriftlich mitzuteilen.

 

1.5.3 Warnhunde

Beinhaltet die Prüfung Aufgaben aus dem Bereich "Warnen bei medizinischen Notfällen" sind Aufzeichnungen (schriftlich oder bildlich) über einen Zeitraum von mindestens 3 Monate, nicht älter als 6 Monate am Prüfungstag vorzulegen, aus denen die folgenden Daten eindeutig hervor gehen: Art des med. Notfalles, Verhalten des Hundes vor-während-danach, Ort / Umgebung.

 

 

4. Kosten für die Abschlussprüfung

Die Kosten für die Prüfung der Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft beträgt 550,00 €. Die Fahrtkosten betragen 1,00 € pro gefahrenen Kilometer.

Die Kosten für die Abschlussprüfung beinhalten:

* Durchführung der praktischen und theoretischen Abschlussprüfung

* Fahrtkosten zum individuellem Prüfungsort

* ggf. Übernachtungskosten bei mehr als 250 km einfache Strecke zum Prüfungsort

* Erstellen und Aushändigen des Zertifikates über die bestandene Abschlussprüfung

 

Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste und sind den Anmeldeunterlagen zu entnehmen.

 

4.1 Stornoregelungen

Wird eine angemeldete und durch den Prüfer bestätigte Prüfung durch den Prüfling, seinen gesetzlichen Vertreter oder einer von diesen beauftragte Person storniert, gelten die folgenden Fristen und Kosten

* Stornierung länger 31 Tage vor dem bestätigten Prüfungstermin = kostenfrei

* Stornierung 30 - 22 Tage vor dem bestätigten Prüfungstermin = 20 % der  Prüfungsgebühren, 0% der Fahrtkosten

* Stornierung 21 - 10 Tage vor dem bestätigten Prüfungstermin = 30% der Prüfungsgebühren, 0% der Fahrtkosten

* Stornierung 8 Tage oder kürzer vor dem bestätigten Prüfungstermin = 50% der  Prüfungsgebühr

* Stornierung bzw. Absage am Prüfungstag = 100% der Prüfungsgebühr

* Nichterscheinen zum bestätigten Prüfungstermin = 100% der Prüfungsgebühr zzgl. entstandener Fahrtkosten sowie entstandener, nachweisbarer sonstigen Kosten.

 

Eine Anrechnung oder Erstattung ist, bei Absage kürzer 8 Tage vor dem bestätigten Prüfungstermin auch im Krankheitsfalle oder bei Vorlage eines ärztlichen Attestes nicht möglich.

 

 

4.2 Zahlungsbedingungen

 

Die Prüfungsgebühr ist spätestens 7 Tage vor dem geplanten Prüfungstermin auf das in der Rechnung angegebene Konto des Prüfers zu bezahlen. Die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten und ggf. weiteren Kosten sind binnen 8 Tage nach der Prüfung auf Rechnung zu entrichten.  Eine evtl. Überzahlung bei Stornierung wird binnen vier Wochen nach der Stornierung auf das Konto des Überweisenden erstattet.